PALLESTRANG HOLZ IM GRÜNEN GMBH
Bauerngasse 1, 6065 Thaur
Telefon: +43 5223 / 53 751
Mobil: +43 664 / 180 22 85
E-Mail: office@pallestrang-garten.at
Geschäftsführung: Dietmar
HAGEN
UID-Nr.: ATU45618906 | FB-Nr.: 46921b
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Wir arbeiten laufend an der
Qualitätsverbesserung unserer Produkte. Geringe Abweichungen in
Abmessung und Ausführung der einzelnen Modelle behalten wir uns daher
vor, ebenso wie das Auflassen von Modellen. Außerdem behalten wir uns
vor, Fehler auf dieser Internetseite zu korrigieren und etwaige
Aufträge nach den für uns gültigen Gesichtspunkten auszuführen.
Auszug aus den allgemeinen Verkaufs-
und Lieferbedingungen (AGB)
1) Geltungsbereich:
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Lieferungen und Waren und
sinngemäß auch für die Erbringung
von Leistungen. Alle Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich
auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge. Abweichungen
von diesen Bedingungen sind nur bei
schriftlicher Anerkennung durch die Firma Pallestrang Holz im Grünen
GmbH wirksam.
2) Angebote und Vertragsabschluss:
Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend, wenn nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Die im
Angebot und Prospekt angeführten Mengen, Gewichte, Abmessungen und
sonstige Angaben sind mit größter
Sorgfalt errechnete Mittelwerte, jedoch ohne Gewähr. Unser Angebot hat
3 Monate ab Angebotsdatum
Gültigkeit. Außerordentlich Preiserhöhungen von unseren Zulieferern
werden dem Kunden weiterverrechnet.
3) Erfüllung und Gefahrenübergang:
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz, auch
wenn die Übergabe an einem anderem
vereinbarten Ort erfolgt. Unabhängig davon gehen Nutzen und Gefahr ab
unserem Auslieferungswerk auf den
Kunden über.
4) Preise:
Die Preise gelten ab Werk und je Einheit freibleibend zuzüglich
gesetzlicher Umsatzsteuer. Treten zwischen
Vertragsabschluß und Lieferung von uns unbeeinflussbare
Kostenerhöhungen ein, so erhöhen sich die Preise
entsprechend.
5) Zahlungsbedingungen:
Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
jeden Abzug fällig. Die Firma
Pallestrang Holz im Grünen GmbH ist vor der Lieferung berechtigt, 50%
der Auftragssumme inklusive Umsatzsteuer als Anzahlung zu verlangen.
Die Zahlung gilt als geleistet, wenn die Firma Pallestrang Holz im
Grünen GmbH darüber verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist die Firma
Pallestrang Holz im Grünen GmbH berechtigt:
a) Verzugszinsen in Höhe von 12% sowie angefallene Eintreibungskosten
zu verrechnen.
b) den gesamten Kaufpreis sofort fällig zu stellen (Terminverlust).
c) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der
rückständigen Zahlungen aufschieben.
Dienstleistungen und sonstige Leistungen werden nach erbrachter
Leistung in Rechnung gestellt. Wechselzahlungen werden nicht
akzeptiert.
6) Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, dies gilt auch für
Liefer- und Leistungsansprüche, die mit
einem Gebäude oder Grundstück fest verbunden sind. Der Lauf der
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem
Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 3). Der
Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der
Käufer die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat.
Begründete ordnungsgemäß gerügte
und von Pallestrang Holz im Grünen GmbH anerkannte Mängel werden nach
Wahl von Pallestrang Holz im Grünen GmbH durch Minderung des
Kaufpreises, Nachbesserung oder Umtausch der Ware beseitigt.
Gewährleistungsvoraussetzung ist der fachmännische Einbau gemäß
Einbauanleitung (ÖNORMEN) sowie die Einhaltung einer sachgemäßen
Verwendung. Für Fehlfunktionen oder Schäden, die durch unsachgemäße
Verwendung, mangelhaften Einbau oder nicht durchgeführter bzw.
mangelhafter Wartung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verschleißteile sowie daraus
resultierende Folgekosten. Der Kunde ist nicht berechtigt,
Veränderungen bei den Produkten vorzunehmen. Für die von der Firma
Pallestrang Holz im Grünen GmbH zugekauften Produkte,
Systemkomponenten, Materialien und Geräte wird die jeweilige Garantie
der Zulieferer vereinbart.
7) Haftung:
Pallestrang Holz im Grünen GmbH haftet für Schäden außerhalb des
Anwendungsbereiches des Produkt-
haftungsgesetzes nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und
Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von
Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.
Pallestrang Holz im Grünen GmbH haftet innerhalb des
Produkthaftungsgesetzes für sämtliche Personenschäden sowie für
Sachschäden, die der Verbraucher erleidet. Pallestrang Holz im Grünen
GmbH sowie deren Vor- und Zulieferer haften nicht für Sachschäden, die
ein Unternehmer erleidet. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen
für Einbau, Montage und Benutzung sowie behördlichen Auflagen oder
Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
8) Technische Verbesserungen:
Konstruktionsänderungen und technische Verbesserungen behalten wir uns
vor.
9) Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware
Eigentum der Firma Pallestrang Holz im Grünen GmbH. Eine
Weiterveräußerung ohne Zustimmung der Firma Pallestrang Holz im Grünen
GmbH ist nicht gestattet. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme
ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Firma Pallestrang Holz
im Grünen GmbH hinzuweisen bzw. die diese sofort zu verständigen.
10) Lieferung:
Pallestrang Holz im Grünen GmbH liefert innerhalb von 6 Wochen ab
Eingang der Bestellung. Die Firma Pallestrang Holz im Grünen GmbH
behaltet sich das Recht vor den Liefertermin zu bestimmen. Lieferungs-
und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht
abwendbarer außergewöhnlicher Ereignisse hat Pallestrang Holz im Grünen
GmbH nicht zu vertreten. Bei schuldhaften Lieferverzug durch
Pallestrang Holz im Grünen GmbH hat der Kunde nur auf eine vorher
schriftlich vereinbarte Verzugsentschädigung Anspruch. Einen darüber
hinausgehenden Schadenersatz und der Rücktritt des Käufers vom Vertrag
ist ausgeschlossen. Der Kunde ist zur Annahme der Lieferung
verpflichtet. Sollte die Annahme verweigert werden, sind sämtliche
Kosten vom Kunden zu übernehmen.
11) Transport:
Vorraussetzung ist eine freie befestigte Zufahrt bis unmittelbar zum
gewünschten Abladeort. Für die Entladung
ist bauseitig ein geeignetes Hebezeug zur Verfügung zu stellen.
Mehrkosten wegen Unbenutzbarkeit der
Baustellenzufahrt, fehlendes Hebezeug sowie Maut und
Straßenbenützungsbeiträge werden separat in
Rechnung gestellt.
12) Strom und Wasser:
Strom und Wasser ist bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen.
13) Rücktrittsrecht:
Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er über das
Rücktrittsrecht gemäß § 3
Konsumentenschutzgesetz aufgeklärt worden ist. Im Falle des Rücktritts
des Käufers wird eine Stornogebühr
von 20% der Auftragssumme fällig.
14) Gerichtsstand:
Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer und Pallestrang Holz im
Grünen GmbH unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
Erfüllungsort ist 6065 Thaur, als Gerichtsstand wird das jeweils
sachlich zuständige Gericht 6020 Innsbruck vereinbart.